Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Teilnahme an der Sparkasse Vogtland Fußballschule
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Kramer-Sport-Marketing – Volkhardt Kramer – Sparkasse Vogtland Fußballschule (nachfolgend „Veranstalter“) angebotenen Fußballferienschulen und Trainingscamps für Kinder und Jugendliche („Teilnehmer“).
(2) Mit der Anmeldung eines Kindes erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB an.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zur Fußballferienschule erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular oder auf einem sonstigen vom Veranstalter zugelassenen Weg. Mit dem Anmeldevorgang gibt der Vertragspartner (Teilnehmer) ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags mit dem Veranstalter ab.
(2) Der Teilnahmevertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Zugang der Anmeldebestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren ergeben sich aus der Ausschreibung des jeweiligen Feriencamps.
(2) Die Rechnung über die Teilnahmegebühr wird etwa drei Monate vor Beginn des Feriencamps erstellt und an die Erziehungsberechtigten übersandt.
(3) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderer Zahlungstermin angegeben ist.
(4) Die vollständige Teilnahmegebühr muss spätestens vor Beginn des Feriencamps auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
§ 4 Rücktritt des Teilnehmers / Stornierung
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, kann der Veranstalter gemäß § 651h Absatz 2 BGB pauschalierte Stornierungskosten als angemessenen Ersatz für seine Aufwendungen verlangen.
(2) Im Falle eines Rücktritts werden folgende pauschalierte Stornierungskosten erhoben:
| Bei Stornierung des Teilnehmers | |
| bis 6 Wochen vor Campbeginn | 25 € Bearbeitungsgebühr |
| weniger als 6 Wochen bis 4 Wochen vor Campbeginn | 25% der Teilnahmegebühr |
| weniger als 4 Wochen bis 7 Tage vor Campbeginn | 50% der Teilnahmegebühr |
| ab 7 Tage vor Campbeginn | 100% der Teilnahmegebühr |
(3) Den Erziehungsberechtigten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Veranstalter kann der Teilnahme eines vom Teilnehmer benannten Ersatzteilnehmers zustimmen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
(5) Kann der Teilnehmer aus besonderen Gründen (wie z.B. Krankheit, Verletzung oder sonstigen schwerwiegenden Umständen) nicht vollständig an der Fußballschule teilnehmen, so wird die Anzahl der versäumten Tage für eine nachfolgende Teilnahme verrechnet. Für jeden Tag der Teilnahme berechnen wir 50,- Euro.
§ 5 Absage oder Änderungen durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Feriencamps aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei:
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
- behördlichen Anordnungen,
- höherer Gewalt,
- Erkrankung von Trainern oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unzumutbar machen.
(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen hinsichtlich Trainingsorten, Trainern oder Programmabläufen vorzunehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter des Camps nicht wesentlich verändert wird.
§ 6 Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass das Kind gesundheitlich in der Lage ist, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen und keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
(2) Bestehende Erkrankungen, Allergien oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten sind dem Veranstalter vor Campbeginn mitzuteilen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Camp auszuschließen, wenn eine ansteckende Erkrankung während der Campdurchführung ärztlich diagnostiziert wurde.
(4) Die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer sind verpflichtet, diese darüber zu belehren, dass für den Ablauf des Camps und die Sicherheit aller Kinder unerlässlich ist, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten.
§ 7 Ausschluss von Teilnehmern
(1) Teilnehmer können vom Camp ausgeschlossen werden, wenn sie:
- den Ablauf erheblich stören,
- andere Teilnehmer gefährden,
- wiederholt gegen Anweisungen der Betreuer und Trainer verstoßen oder
- durch ihr Verhalten die Durchführung des Camps erheblich beeinträchtigen.
(2) Im Falle eines Ausschlusses behält der Veranstalter den Anspruch auf die Teilnahmegebühr, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Es steht dem Teilnehmer frei nachzuweisen, dass durch den Ausschluss kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 8 Haftung
(1) Die Teilnahme am Feriencamp erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 9 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während des Feriencamps können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
(2) Die Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 11 Kontaktadresse
Rücktrittserklärungen, sonstige nach diesen AGB relevante Informationen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Fußballferienschule können an die folgende Kontaktadresse gerichtet werden:
Sparkasse Vogtland Fußballschule, Alte Rützengrüner Str. 5, 08209 Auerbach, Telefon 03744 / 211968, E-Mail: Kramer-Sport-Marketing@t-online.de ,www.fußballschule-vogtland.de
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 25.09.2026